Endbenutzerlizenzvereinbarung (EULA)

Diese Endbenutzerlizenzvereinbarung (EULA) beinhaltet die Bedingungen und Konditionen betreffend die Verwendung dieser SOFTWARE (wie unter Ziffer 2. beschrieben). Diese EULA enthält Beschränkungen Ihrer Rechte bezüglich dieser SOFTWARE. Bitte lesen Sie diese EULA sorgfältig.

1. Vereinbarung zwischen Ihnen und
LuxxData Softwareentwicklungs- und Vertriebs GmbH

Diese EULA ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Ihnen und der LuxxData Softwareentwicklungs- und Vertriebs GmbH, Seidlstr. 27, 80335 München (nachfolgend „LUXXDATA"). Sie werden durch die Anerkennung der EULA rechtlich an diese in demselben Umfang und derselben Weise gebunden, als ob Sie und LUXXDATA  diese EULA faktisch physisch unterschrieben hätten. Indem Sie diese SOFTWARE installieren, kopieren oder anderweitig nutzen, erklären Sie sich ausdrücklich einverstanden, an die in dieser EULA enthaltenen Bedingungen und Konditionen gebunden zu sein. Sofern Sie nicht mit sämtlichen Bedingungen und Konditionen dieser EULA einverstanden sind, ist es Ihnen untersagt die SOFTWARE zu installieren oder zu benutzen.

2. Die Definition von „SOFTWARE" im Sinne der EULA

Diese EULA regelt die Verwendung der Software-Produkte von LUXXDATA  durch Sie - einzeln und kollektiv im folgenden als „SOFTWARE" bezeichnet. Der Begriff „SOFTWARE" beinhaltet, neben dem Umfang des einzelnen oder der einzelnen von LUXXDATA  gelieferten Produkt(e):

1) sämtliche Revisionen, UPDATES und/oder UPGRADES hierzu;

2) sämtliche Daten, Bilder, Datenbanken, Datenbanksysteme, ausführbaren Dateien, Computersoftware oder ähnliche Elemente, die normalerweise mit Computersoftware-Produkten verteilt oder verwendet werden;

3) sämtliche damit in Verbindung stehenden Datenträger, Dokumentationen (beinhaltet physische, elektronische und online verfügbare Dokumente) und gedruckte Materialien.

3. Copyright / Urheberrecht

Die SOFTWARE gehört LUXXDATA  und/oder ihren Lizenzgebern und wird von Copyrightgesetzen und internationalen Verträgen geschützt. Sie dürfen den in der SOFTWARE enthaltenen Copyright-Hinweis keinesfalls entfernen.

4. Einräumung einer zeitlich begrenzten Nutzung (Demolizenz)

Die SOFTWARE wird Ihnen hiermit nicht verkauft. Stattdessen wird sie auf einer nicht exklusiven Grundlage an Sie - und zwar nur an Sie - zum Gebrauch unter den Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung nur zur vorübergehenden Nutzung für den Demozeitraum überlassen (Lizenz). LUXXDATA  behält sämtliche Rechte, insbesondere Eigentumsrechte an der SOFTWARE sowie alle Rechte, die Ihnen in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden.

In diesem Zeitraum läuft die SOFTWARE im sog. Demomodus. Sie ist in ihrem Funktionsumfang eingeschränkt und nach Ablauf der Demozeit nicht mehr nutzbar (siehe Ziff. 10). Für weitere Details zum Demonstrationsmodus verwiesen wir auf die der SOFTWARE beigefügten Dokumentation. Lesen Sie diese bitte aufmerksam.

5. Verwendung der SOFTWARE nur an einem Einzelarbeitsplatz

Die SOFTWARE darf bis zum Erwerb nur an einem einzigen Arbeitsplatz genutzt werden. Ein Arbeitsplatz in diesem Sinne ist gekennzeichnet durch die Kombination eines physischen Computers und einer Person.

6. Eine Archivkopie

Sie dürfen nur eine einzige Sicherungskopie anfertigen, die ausschließlich zu Archivierungszwecken genutzt werden darf. Diese darf keinesfalls an Dritte weiter gegeben werden.

7. Kein Lizenztransfer

Sie dürfen Ihre Lizenz an dieser SOFTWARE auf niemanden übertragen. Weiterhin dürfen Sie keine Rechte, die Ihnen durch diese Vereinbarung eingeräumt werden, an Dritte weitergeben, weder vollständig noch teilweise.

8. Dekompilierung / Entassemblierung / Zurückentwicklung

Sie erkennen ausdrücklich an, dass die SOFTWARE Betriebsgeheimnisse und andere  Eigentumsinformationen von LUXXDATA  und/oder ihren Lizenzgebern enthält. Sie dürfen die SOFTWARE nicht dekompilieren, entassemblieren oder auf irgendeine Art und Weise zurückentwickeln (Reverse Engineering) - noch sich mit anderen Aktivitäten beschäftigen, um die zugrunde liegenden Informationen zu erhalten, die für den Benutzer während der normalen Verwendung der SOFTWARE nicht sichtbar sind.

9. Aktualisierungen (Updates und Upgrades)

Diese Lizenz räumt Ihnen nicht das Recht auf irgendwelche Erweiterungen, Fehlerbeseitigungen oder -behebungen, Korrekturen des Programms oder Aktualisierungen der SOFTWARE ein - genauso wenig wie Support-Dienstleistungen. UPDATES (Aktualisierungen) im Sinne dieser Vereinbarung sind definiert als neue Versionen der SOFTWARE, in denen sich die Hauptversionsnummer nicht geändert hat (die Hauptversionsnummer ist die erste Zahl der Versionskennzeichnung des Produktes). Wird die Hauptversionsnummer geändert, so wird diese neue Version der SOFTWARE als UPGRADE definiert.

10. Beendigung

Die Ihnen erteilte Lizenz endet nach Ablauf des Demozeitraums, den LUXXDATA  durch entsprechende programmtechnische Vorkehrungen bestimmt. Außerdem wird die Gültigkeit Ihrer Lizenz automatisch beendet (auch ohne einen Hinweis von LUXXDATA ), wenn Sie einer Bestimmung dieser Vereinbarung zuwiderhandeln. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung, die die Eigentumsrechte von LUXXDATA  schützen, bleiben auch nach deren Beendigung wirksam.

11. Haftungsausschluss

LUXXDATA  garantiert nicht und trägt keinerlei Gewähr dafür, dass die in der SOFTWARE enthaltenen Funktionen die von Ihnen gestellten Anforderungen erfüllen und/oder dass der Betrieb der SOFTWARE ununterbrochen, fehlerfrei, insbesondere in Ihrer Systemumgebung, funktioniert und Ihre vorhandene Software nicht beeinträchtigt oder beschädigt. Diese SOFTWARE wird „wie sie ist" geliefert, es werden keinerlei Garantien übernommen. LUXXDATA  ist nicht verpflichtet, UPDATES, UPGRADES oder technischen Support für diese SOFTWARE bereitzustellen oder vorzuhalten. LUXXDATA  übernimmt zudem keinerlei Haftung für die Richtigkeit oder Genauigkeit sämtlicher von LUXXDATA  oder von Dritten zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere juristische und/oder technische Informationen, oder für irgendwelche Schäden, die direkt oder indirekt durch Handeln oder Unterlassungen aufgrund dieser Informationen entstehen.

12. Schlussklausel

Diese Vereinbarung bindet sowohl Sie als auch Ihre Angestellten, Arbeitgeber, Auftragnehmer, Agenten sowie alle (Rechts)Nachfolger und Bevollmächtigte. Diese Vereinbarung ist die gesamte Vereinbarung zwischen uns und hat Vorrang vor allen anderen Absprachen und Vereinbarungen. Es wird im Fall eines Erwerbs der Vollversion der SOFTWARE durch einen individuellen Lizenzvertrag ersetzt bzw. ergänzt. Falls eine in dieser Vereinbarung enthaltene Bestimmung ungültig ist oder werden sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon unberührt und behalten ihre volle Gültigkeit. In einem solchen Fall verpflichten sich beide Parteien, die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzten, die in ihrer rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Bedeutung und Regelungswirkung möglichst gleichkommt. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Landgericht München I. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.