Spezialthema: Korruptionsbekämpfung

Der Schutz des Unternehmens im Bereich der Korruptionsbekämpfung ist immer wichtiger geworden. Die Missachtung der gesetzlichen und konzerninternen Regelungen in diesem Bereich hat bereits zu schweren Schäden in Unternehmen geführt (aus der Presse bekannte Beispiele: SIEMENS, EnBW).

Zahlreiche Normen sehen spezielle Pflichten zur Einrichtung von Compliance-Sicherungen und zur Einrichtung eines effektiven Frühwarnsystems vor (u.a. §§ 91,93 AktG, § 33 WpHG, § 30,130 OWiG). Die Transparenz im Vertragswesen erleichtert die Prävention und die Kontrolle in diesem Bereich in ganz erheblicher Weise.

Da die Kernbestandteile von Verträgen auf einen Blick in LuxxData Contract überwacht werden können, lassen sich insbesondere auch Verträge, die persönliche Dienste zum Inhalt haben, leicht erfassen und überblicken. Dies gilt ebenso für die Überprüfung der Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung. Unklare Leistungsbeziehungen und unklare Aufwendungen, nicht plausible Leistungspflichten oder ungewöhnliche Vertragsbestimmungen verschwinden nicht in Vertragsklauseln in Aktenschränken und Regalen, sondern werden für den überwachenden und kontrollierenden Blick in einer Datenbank von LuxxData auf Wunsch sofort erkennbar und durchschaubar, weil sie isoliert in der Übersicht des Systems auf einen Blick gezeigt werden. Die in LuxxData Contract integrierte »Compliance Check« Funktion ermöglicht hierbei das automatisierte Auffinden solcher Risiken.

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13.08.1997 sind besondere Vorschriften gegen die Korruption im öffentlichen Bereich erlassen worden, die auf diese Weise ebenfalls leichter beachtet werden können.